Maklervertrag
Klare Regeln. Bevor wir anfangen.
Hier können Sie unseren Maklervertrag in Ruhe lesen, bevor wir uns treffen. Kein Kleingedrucktes, das Sie erst am Küchentisch entdecken.
PDF, 5 Seiten: Vertrag, Bedingungen, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.
Das Wichtigste in Kürze
Sechs Punkte, die Sie wissen sollten.
Courtage 3 %
3 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis, insgesamt. Sie zahlen die Hälfte, der Käufer die andere Hälfte. Nur wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
Keine Zusatzkosten
Die Anzeige bei ImmoScout24, Fotos, Visualisierungen, Exposé und Besichtigungen bezahlen wir. Keine Stundensätze, keine Fahrtkosten.
Sechs Monate
Ein einfacher Alleinauftrag: In dieser Zeit beauftragen Sie keinen anderen Makler. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar.
Preis gemeinsam
Den Angebotspreis legen wir nach unserer Preiseinschätzung zusammen fest. Sie bestätigen ihn per E-Mail, erst dann geht die Anzeige online.
Ausstieg ohne Kosten
Einigen wir uns in den ersten vier Wochen nicht auf einen Preis, können beide Seiten sofort und kostenfrei kündigen.
14 Tage Widerruf
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wenn Sie möchten, beginnen wir trotzdem sofort mit Fotos und Anzeige.
Vertragsbedingungen
Der Vertrag im Wortlaut.
Dieser Text ist Teil des Maklervertrags. Seite 1 mit Ihren Angaben und die Widerrufsbelehrung finden Sie in der PDF.
1Auftrag
- Der Auftraggeber beauftragt die Maklerin, ihm Kaufinteressenten nachzuweisen und den Abschluss eines Kaufvertrags über die Immobilie zu vermitteln.
- Der Auftrag ist ein einfacher Alleinauftrag: Der Auftraggeber versichert, dass derzeit kein anderer Makler mit dem Verkauf beauftragt ist. Während der Laufzeit beauftragt er keinen weiteren Makler.
- Der Auftraggeber entscheidet frei, ob und an wen er verkauft.
2Leistungen der Maklerin
Die Maklerin erbringt insbesondere: eine Kaufpreiseinschätzung, Fotos und Visualisierungen, ein Exposé und die Anzeige auf ImmoScout24 über ihr eigenes Anbieterkonto auf ihre Kosten, die Vorauswahl von Interessenten, Besichtigungen, die Begleitung der Kaufpreisverhandlung sowie die Vorbereitung des Notartermins. Sie berichtet mindestens alle vier Wochen über Anfragen und Besichtigungen. Sie behandelt alle Informationen vertraulich. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht geschuldet. Die Maklerin darf sich ihrer Mitarbeiter bedienen.
Den Angebotspreis legen beide Seiten nach der Preiseinschätzung gemeinsam fest. Die Festlegung und spätere Änderungen erfolgen in Textform, eine E-Mail genügt. Die Anzeige wird erst nach dieser Festlegung veröffentlicht.
3Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt die nötigen Unterlagen bereit, insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und einen gültigen Energieausweis, den die Maklerin nach dem Gebäudeenergiegesetz in Anzeigen angeben muss.
- Er macht vollständige und wahre Angaben, auch zu ihm bekannten Mängeln, Baulasten, Altlasten und Rechten Dritter.
- Er informiert die Maklerin unverzüglich, wenn er die Verkaufsabsicht aufgibt, die Immobilie anderweitig verkauft oder sich wesentliche Umstände ändern.
- Die Maklerin ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren. Der Auftraggeber legt dazu seinen Personalausweis oder Reisepass vor.
- Eigene Anzeigen des Auftraggebers werden zu Beginn der Laufzeit offline genommen. Während der Laufzeit schaltet der Auftraggeber keine weiteren Anzeigen.
- Interessenten, die schon vor Vertragsbeginn Kontakt zum Auftraggeber hatten, werden in der Anlage „Frühere Interessenten“ aufgeführt, die beim Vertragsschluss gemeinsam ausgefüllt wird.
- Bevor der Auftraggeber einen Kaufvertrag ohne Mitwirkung der Maklerin schließt, teilt er ihr Namen und Anschrift des Käufers mit.
4Courtage
- Kommt durch Nachweis oder Vermittlung der Maklerin ein wirksamer Kaufvertrag zustande, zahlt der Auftraggeber die im Vertrag vereinbarte Courtage (3 % inkl. MwSt. gesamt, je Seite 1,5 % inkl. MwSt.), berechnet vom beurkundeten Kaufpreis. Sie ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
- Die Maklerin ist auch für den Käufer tätig und vereinbart mit ihm eine Courtage in gleicher Höhe (Halbteilung nach § 656c BGB). Vereinbart sie mit dem Käufer weniger oder verzichtet sie auf dessen Courtage, gilt das für den Auftraggeber in gleicher Weise.
- Wendet sich ein Interessent, der durch Anzeige, Exposé oder Besichtigung der Maklerin auf die Immobilie oder den aktuellen Angebotspreis aufmerksam geworden ist, direkt an den Auftraggeber, verweist dieser ihn an die Maklerin. Der Anspruch auf Courtage bleibt in diesem Fall bestehen.
- Die Courtage ist auch geschuldet, wenn der Kaufvertrag nach Ende dieses Vertrags geschlossen wird, sofern er auf die Tätigkeit der Maklerin während der Laufzeit zurückgeht. Gleiches gilt für einen wirtschaftlich gleichwertigen Vertrag, etwa den Erwerb durch eine dem Interessenten nahestehende Person.
- Die Courtage versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unterliegt die Maklerin der Kleinunternehmerregelung, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; der Betrag bleibt gleich.
5Tätigkeit für beide Seiten
Die Maklerin darf auch für den Käufer tätig werden. Sie verhält sich dabei unparteiisch und gibt vertrauliche Informationen einer Seite, etwa die Preisuntergrenze, nicht an die andere weiter.
6Fotos und Visualisierungen
- Der Auftraggeber erlaubt der Maklerin, die Immobilie zu fotografieren und Fotos, Visualisierungen, Grundrisse und Beschreibungen für die Vermarktung zu verwenden. Er versichert, dass er über von ihm gelieferte Fotos frei verfügen darf.
- Visualisierungen zeigen mögliche Gestaltungen ohne baulichen Eingriff. Sie werden in Exposé und Anzeige stets deutlich als Visualisierung gekennzeichnet.
7Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft zunächst sechs Monate. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Einigen sich beide Seiten nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss auf einen Angebotspreis, kann jede Seite den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keine Kosten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (Brief oder E-Mail genügt).
8Haftung
Die Maklerin gibt die Angaben des Auftraggebers an Interessenten weiter; für deren Richtigkeit haftet sie nicht. Im Übrigen haftet sie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Diese Begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9Vollmacht zur Einsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Maklerin, für die Dauer dieses Vertrags Einsicht in Grundbuch, Bauakte, Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster zu nehmen und Auskünfte von Behörden, Hausverwaltung und Versorgern einzuholen.
10Datenschutz
Die Maklerin verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Durchführung dieses Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.zimmer-fuer-zimmer.de/datenschutz.html, die auf Wunsch auch ausgedruckt ausgehändigt wird.
11Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Vertragspartnerin ist Elly Zimmer, Inhaberin der Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Maßgeblich ist der unterschriebene Vertrag.
Häufige Fragen
Zum Vertrag.
Wann unterschreibe ich?
Am besten im ersten Termin bei Ihnen. Dann machen wir die Fotos gleich mit, und Sie müssen keinen zweiten Termin einplanen.
Was passiert, wenn wir uns beim Preis nicht einig werden?
Dann können Sie in den ersten vier Wochen sofort und ohne Kosten aussteigen. Wir übernehmen nur Häuser, bei denen der Preis stimmt.
Ich hatte schon Interessenten. Was ist mit denen?
Die schreiben wir gemeinsam auf. Sie informieren diese Interessenten mit einer kurzen Nachricht, dass es ein neues Angebot gibt. Den Text geben wir Ihnen. Wir stellen ihnen dann das neue Angebot vor.
Muss ich meine eigene Anzeige löschen?
Ja, für die Laufzeit nehmen Sie Ihre Anzeige offline. Zwei Anzeigen mit verschiedenen Preisen verunsichern Käufer. Die neue Anzeige bei ImmoScout24 bezahlen wir.